Leistungserklärungen der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle nach Bauproduktenverordnung

Leistungserklärung: sind die "Nachfolger" der Konformitätserklärungen. Ab dem 01. Juli 2013 tritt die neue Bauproduktenverordnung in Kraft. Diese bezieht sich nur auf Produkte die ein CE-Kenzeichen, entsprechend europäischer Harmonisierung, führen. Diese Kennzeichnungspflicht entsteht aus dem Anhang ZA der entsprechenden europäischen Norm. Diese Leistungserklärungen hat jeder Hersteller, aber auch Händler, dem Kunden zu übergeben.

Wir werden dieses elektronisch per E-Mail Ihnen zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie als Händler und Verarbeiter die Leistungserklärungen jeweils unaufgefordert an Ihren Kunden weiter. Diese Pflicht ergibt sich für Sie aus der Bauproduktenverordnung.

Bei den Leistungserklärungen finden Sie die aktuell gültigen. Unter dem Menüpunkt finden Sie alte Erklärungen ab auch Zertifikate, etc. Wir sind verpflichtet Ihnen diese 10 Jahre zur Verfügung zu stellen. Dieses möchten wir mit diesem Online-Auftritt machen.

Mittlerweile können Sie die Zertifikate mittels QR-Scanner auf Gültigkeit testen. Im unteren Bereich finden Sie der QR-Code der mittels Smartphone einfach abgefragt werden kann. Die pdf muss eventuell auf 300 % vergrößert werden.

Diverse technische Datenblätter haben wir jeweils bei den Produktseiten hochgeladen.

Bereits seit 50 Jahren ist unser Unternehmen bzw. die Vorgängerfirmen Mitglied im Güteschutz Beton Nordrhein-Westfalen Beton- und Fertigteilwerke e.V.. Zu Beginn sind wir freiwilliges Mitglied geworden. Später wurde verlangt das Firmen die Bauprodukte herstellen auch fremdüberwacht werden.

Die Fremdüberwachung wird vom Güteschutz übernommen. Dann erfolgt die Erteilung der Produktzertifikate. Für unser weiteres Produktionsprogramm haben wir diverse Zertifikate.

Unsere Überwachungszeichen

Bauaufsichtliches übereinstimmungszeichen mit dem Gütezeichen als Symbol der Fremdüberwachenden StelleÜbereinstimmungs-
zeichen
(gesetzlich vorgeschriebene Überwachung im bauaufsichtlichen Bereich)

DIN EN 206-1

DIN 1045-2

DIN 1045-4

Das gütezeichen für betonbauteileGütezeichen
(freiwillige Überwachung im nicht bauaufsichtlichen Bereich)

DIN V 1201

DIN 4034-1

DIN 4034-2

DIN 4281

DIN EN 13198

DIN EN 15258

CE-Zeichen
CE-Zeichen
für Produkte nach europäisch harmonisierten Normen

DIN EN 15258

CE-Zeichen
CE-Zeichen
für Produkte nach europäisch harmonisierten Normen

DIN EN 1916

DIN EN 1917


Leistungserklärungen Certcheck Beton Tille GmbH + Co.KG

Aktuelle Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011), Artikel 7

Vorversionen siehe Archiv

Dateiname
Leistungserklaerung Betonrohr.pdf
Leistungserklaerung Betonschacht.pdf
Leistungserklaerung Stützwände.pdf

Leistungserklärung sind unaufgefordert an Ihren Kunden weiterzugeben, bis zum Endverbraucher. Diese Pflicht entsteht aus dem Anhang ZA der entsprechenden europäischen Norm.

In den Leistungserklärungen legt der Hersteller wichtige Eigenschaften fest. Die zugesicherten Leistungen sollen dem Kunden bzw. Endverbraucher bekannt sein. Die Aufbewahrungsfrist und Veröffentlichungspflicht wird auf 10 Jahrefestgelegt um dem Endverbraucher bei Eintritt eines Mangels, die Möglichkeit die zugesagten Eigenschaften zu fordern.

Die Leistungserklärungen sind erforderlich geworden, da durch die europäische Normung immer weniger konkrete Forderungen aufgestellt werden. Es werden allgemeine Ziele genormt. Die Festlegung der Eigenschaften erfolgt in dennationalen Normen bzw. eben in den Leistungserklärungen.


Bescheinigungen Certcheck Beton Tille GmbH + Co.KG

Vorversionen siehe Archiv


Archiv Certcheck Beton Tille GmbH + Co.KG

Bereitstellungsdauer 10 Jahre

Sortiert nach Datum


FAQ Certcheck Beton Tille GmbH + Co.KG

Was ist eine Bauaufsichtliche Zulassung?
Bauaufsichtliche Zulassung sind ausschließlich für Bauprodukte und Bauarten nötig, die keiner technischen Normung bzw. Richtlinie unterliegen. Zudem müssen diese sicherheits- bzw. umweltrelevant sein.


Was ist ein CE-Zeichen?
Die Kennzeichnung ist auf den Produkten dauerhaft anzubringen. Die Anforderungen der Gebrauchsfähigkeit ist auf dem Produkt oder einem Begleitdokument (Leistungserklärung anzugeben.


Was ist eine CE-Konformitätserklärung ?
CE-Konformitätserklärung: richtige Bezeichnung EG-Konformitätserklärung


- Datenblätter sind freiwilige Dokumente, die die Anforderungen der Gerauchsfähigkeit vermerkt haben z.B. Belastbarkeit von Falzrohren (nicht der DIN EN 1916 entsprechen).


Was ist eine EBA-Zulassung?
EBA-Zulassung: Für Produkte im Druckbereich der Bahn. Betonrohre und -Schächte benötigen diese nicht, da Bauteile genormtes Berechnungsverfahren haben. Zudem ist eine objektbezogende, statische Berechnungen anzufertigen.


Was ist ein Gütezeichen ?
Gütezeichen: Kennzeichnung für Bauprodukte, die einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer Fremdüberwachung durch einen bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle.


Was ist eine Leistungserklärung ?
Leistungserklärung: Ab dem 01. Juli 2013 tritt die neue Bauproduktenverordnung in Kraft. Diese bezieht sich nur auf Produktedie ein CE-Kenzeichen, entsprechend europäischer Harmonisierung, führen. Diese Kennzeichnungspflicht entsteht aus dem Anhang ZA der entsprechenden europäischen Norm. Diese Leistungserklärungen hat jeder Hersteller, aber auch Händler, dem Kunden zu übergeben. Wir werden dieses elektronischper E-Mail Ihnen zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie als Händler und Verarbeiter die Leistungserklärungen jeweils unaufgefordert an Ihren Kunden weiter. Diese Pflicht ergibt sich für Sie aus der Bauproduktenverordnung.


Was ist eine Konformitätserklärung ?
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung ist in der neuen Bauproduktenrichtlinie abgelöst worden durch die Leistungserklärung. Diese darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden.


Was ist eine WHG-Zulassung ?
WHG-Zulassung: ist ersetzt worden durch die "Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung - BauPAVO NRW)*". In dieser ist in Teil 2 Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten § 2 Anforderungen geregelt, daß Arbeiten auf der Baustellen dieser Verordnung unterliegen. Bauprodukte auf die Baustelle geliefert unterliegen dieser Verordnung nicht. § 2 Anforderungen

^